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- ab@cd.ef

TEIL 2

Aber nein..
Wenn man jemanden angreift, und ihm eine kleinigkeit "antut" wird man ja behandelt wie ein schwerverbrecher.
Doch diejenigen, die einen Menschen töten, und sei es laut Richter anscheinend ein normaler Unfall, werden mit Samthandschuhen berührt.

Denn sie sind es, die den Seelischen beistand brauchen, und das Mitleid des Richters bekommen..
Nicht die Betroffenen, und Hinterbliebenen des Opfers..

Aber ja.. einen Menschen, der nicht mehr unter uns ist, kann man ja nicht verurteilen..
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